Bauamt
Hinweise zur Einreichung von Antragsunterlagen
Seit dem 01.07.2023 werden Antragsunterlagen zum Baugenehmigungsverfahren im Landkreis Dachau sowohl digital, als auch in Papierform eingereicht.
Ausgenommen hiervon sind Isolierte Befreiungen und Genehmigungsfreistellungsverfahren. Diese werden in Papierform weiterhin bei der Gemeinde Hebertshausen eingereicht. Eine digitale Einreichung über das Landratsamt Dachau ist ebenso möglich.
Für weitere Informationen und die Digitale Antragsstellung klicken sie hier.
Antragsart | Digitale Einreichung | Einreichung in Papierform |
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Bauantrag | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Antrag auf Vorbescheid | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt Dachau | Gemeinde Hebertshausen |
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften | Landratsamt Dachau | Gemeinde Hebertshausen |
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Baubeginnsanzeige | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Beseitigungsanzeige | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau und Gemeinde Hebertshausen |
Abgrabungsantrag | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung | Landratsamt Dachau | Gemeinde Hebertshausen |
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht) | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Anzeige des Abgrabungsbeginns | Landratsamt Dachau | Landratsamt Dachau |
Bausprechtag der Gemeinde Hebertshausen
Das Kreisbauamt setzt seine Sprechtage in den Gemeinden fort. Dabei können einzelnen Fragen zum Baurecht oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zu technischen Einzelfragen und zu Fragen rund um ein baurechtliches Verfahren nach vorheriger Terminvereinbarung in der jeweiligen Gemeinde mit Vertretern des Bauamtes sowie der Gemeinde besprochen werden, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die endgültige Genehmigungsfähigkeit der einzelnen baurechtlichen Anliegen gegeben werden. Für rechtsverbindliche, alle Belange umfassende Aussagen müssen die gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahren (z.B. Bauantrag, Vorbescheid) beschritten werden. Auch zu privatrechtlichen Fragen (z.B. aus dem Miteigentumsverhältnis, zu bestehenden Grunddienstbarkeiten oder zu nachbarlichen Pflanzabständen) können grundsätzlich keine Aussagen seitens des Kreisbauamtes erfolgen.
Bei Interesse können Sie sich im Bauamt der Gemeinde unter 08131/29286-140 melden. Die Termine werden je nach Nachfrage mit dem Landratsamt vereinbart.
Bauland im freien Verkauf
Seitens der Gemeinde Hebertshausen steht derzeit kein Bauland zum freien Verkauf.
Möchten Sie privates Bauland veräußern, können Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und Grundstücksinformationen zukommen lassen.
Bauland im Einheimischenmodell
Seitens der Gemeinde Hebertshausen steht derzeit kein Bauland im Rahmen des Einheimischenmodells zum Verkauf.
Mit Abgabe des Interessentenbogens können Sie sich in eine Warteliste aufnehmen lassen. Wenn Grundstücke zur Verfügung stehen, werden Sie von der Gemeinde Hebertshausen informiert.
Bauleitpläne
Hier direkt zur Homepage der Geodateninfrastruktur Bayern
Diese Anwendung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungspläne.
Bekanntmachungen
Ansprechpartner Bauamt Verwaltung
Bauamtsleiterin, Verwaltung
Sachbearbeiterin
Zentrale Mail Adresse:
Bauamt-Verwaltung@Hebertshausen.de
Ansprechpartner Bauamt Technik
Bauamtsleiter, Technik
Sachbearbeiter
Zentrale Mail Adresse:
Bauamt-Technik@Hebertshausen.de