Bedarfsanmeldung Kitaeinrichtungsstätten für 2024/2025

Der Betreuungsbedarf kann ab sofort bis einschließlich 17. März 2024 angemeldet werden. Für den Hort ist die Anmeldung länger möglich.
Kinderkrippe

Der Bedarf an einen Betreuungsplatz in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde – Kindergarten u. Kinderkrippe St. Peter, Kindergarten St. Georg, Hort und Kinderkrippe im Kinderhaus „Weltentdecker“ und Waldkindergarten „Hebertshausener Waldzwergerl“ – kann ab sofort bis einschließlich 17. März 2024 über das Bürgerportal online angemeldet werden.
Für den Hort wird die Anmeldefrist länger sein. Das genaue Datum wird erst später bekanntgegeben.