Schöffenwahl 2023

Schöffenamt als Teil der Staatsgewalt
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Interesse am Schöffenamt?

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.


Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt, die nächste Amtsperiode dauert von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Gemeinde Hebertshausen wird die Vorschlagsliste Anfang Juni dem Amtsgericht Dachau übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.


Wenn Sie sich für dieses wichtige und interessante Ehrenamt interessieren und in Hebertshausen Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie sich für das Amt des Schöffen mit dem unten stehenden Bewerbungsformular bewerben. Das Bewerbungsformular können Sie unter poststelle@hebertshausen.de oder auf Papier bei der Gemeinde Hebertshausen, Am Weinberg 1, 85241 Hebertshausen, einreichen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Bayerisches Staatsministerium für Justiz

Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interessieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Dachau, Jugendamt.

Jugendamt

Einfach und bequem online bewerben!

Online Broschüre Schöffenamt

Bewerbungsformular